Komm zu unseren Info-Veranstaltungen. Teile diese Seite mit anderen Therapeuten! Rede über die Notwendigkeit einer Therapeutenkammer mit anderen Therapeuten oder Landespolitikern! Organisiere eine Therapeutenstammtisch zum Thema und lade ein Mitglied unserer AG zu einem Implusvortrag ein!
Grundsätzlich muss sich eine Kammer aus ihren Mitgliedbeiträgen heraus finanzieren. Rechtliche Grundlage für die Erhebung des Beitrags sind die Kammer- bzw. Heilberufsgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen und wird unterschiedlich hoch sein. Gerichtlich ist festgelegt, dass die Beitragshöhe dem Vorteil entsprechen muss, der dem Therapeuten aus seiner Mitgliedschaft in der Kammer erwächst.
bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. rechnet mit ca 120,-€ jährlicher Kosten für Beschäftigte in der Pflege (http://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/pflegekammer/index.html am 11.9.2015)
Die Finanzierung professioneller hauptamtlicher Tätigkeit einer Therapeutenkammer kann nur durch eine Verteilung der Kosten entstehen, an denen sich – soweit möglich - alle Therapeuten beteiligen. In Anlehnung an die IHK München wären etwa 10 – 12 €/ Monat aufzubringen.
- Regelmäßige Information ALLER Therapeuten/Kammermitglieder über relevante Themen
- Schaffung, Überwachung und Anerkennung eines einheitlichen Qualitätsstandards für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Qualitätssicherung der Berufsausführung
- Entwicklung einer verbindlichen Berufsethik
- Beratung der Gesetzgeber, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung
- Ausgabe und Verwaltung elektronischer Heilberufsausweise (§ 291 a SGB V)
- Stellungnahmen und Erstellung von Gutachten
- Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Professionalisierung der Berufe
- Erhöhung der Transparenz im Berufsgeschehen
- Leistungsdarstellung der Gesundheitsfachberufe in Politik und Gesellschaft
- Angebot von Versorgungsleistungen der Berufsmitglieder
Unser Facebook-Besucher Bernd hat gefragt, wie das aussehen kann. Unsere Antwort:
Versorgungswerke sind solidarische Einrichtungen, die den Mitgliedern insbesondere im Alter und bei Berufsunfähigkeit ein ausreichendes finanzielles Existenzniveau sichern sollen.
Eine berufsständische Versorgungseinrichtungen ist ein Sicherungssystem für Angehörige kammerfähiger Berufe für deren Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Versorgungswerke werden auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage errichtet. Die berufsständischen Versorgungswerke repräsentieren einen eigenen Versorgungstyp. Dieser wird der ersten Säule des bestehenden Alterssicherungssystems (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Renten- und Lebensversicherung) hinzugerechnet.
Die Zielsetzung „Versorgungswerk für Therapeuten“ beruht in unseren Gedanken auf folgenden Grundlagen: Für viele Therapeuten wird es attraktiv sein, dass alternativen oder zusätzliche Möglichkeiten für Altervorsorge und Absicherung geschaffen werden.
Durch die Gemeinschaft ist es möglich, dass Modelle aufgebaut werden, die auf die Bedürfnisse von Therapeuten zugeschnitten sind. Das Mitglied zahlt Beiträge ein und wird so Teil oder Nutzer eines sozialen Netzes. Wie dieses im Detail ausgestaltet wird, kann von den Mitgliedern entwickelt werden. Hierbei spielen Themen wie Leistungsumfang, Beiträge eine Rolle und die wichtige Frage „Pflichtmitgliedschaft? Ja oder Nein und dies nur für Selbstständige oder auch für Angestellte?“.
Wichtig: All das müssen und sollen die Kammermitglieder entscheiden – basierend auf den rechtlichen Gegebenheiten. Es geht dabei darum, Lösungen zu schaffen, die helfen wo nötig!